Als obdachlos gilt
wer seinen Wohnraum verliert, z.B. bei Räumung durch einen Gerichtsvollzieher, Verweis aus der Wohnung durch den Eigentümer oder den Hauptmieter (nach Konflikt oder Trennung) oder Unbewohnbarkeit der Wohnung z.B. nach einem Brand.
Obdachlose Bürger haben, wenn sie nicht in der Lage sind, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen, einen Anspruch auf Unterbringung durch die jeweilige Kommune in der sie Leben.
In Zusammenarbeit mit LICHTBLICK bietet die Stadt Hanau Menschen, die auf Grund persönlicher Schwierigkeiten nicht in der Lage sind diese Situation aus eigener Kraft zu bewältigen, Hilfestellungen in Form des Betreuten Wohnens an.
Ein pädagogischer Mitarbeiter unterstützt bei der Suche und dem Erhalt von Wohnraum, sowie bei allen anstehenden Problemlagen.