Als wohnungslos gilt
wer über einen längeren Zeitraum (mindestens 2 Monate) auf der Straße lebt, bzw. über keinen eigenen Wohnraum verfügt. Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der sich in einer solchen Situation befindet hat ein Recht auf Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch XII, §§ 67ff. Der Gesetzgeber wertet es als "besondere soziale Schwierigkeit", wenn in diesem Zusammenhang noch Probleme wie Arbeitslosigkeit, Suchtverhalten, psychische Auffälligkeiten, Schulden usw. vorliegen.
LICHTBLICK bietet dafür Hilfe in Form des Betreuten Wohnens an.
Ein pädagogischer Mitarbeiter unterstützt bei der Suche und dem Erhalt von Wohnraum, sowie bei allen anstehenden Problemlagen.
Im Regelfall wird diese Maßnahme vom Landeswohlfahrtsverband Hessen für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt.
In dieser Zeit stellt LICHTBLICK einen Platz in einer Übergangswohnung zur Verfügung, bis eigener Wohnraum gefunden worden ist.